Graubereich Handarthrose und Mitwirkungsgrad
Rhizarthrose

Handarthrose, Sehnenrupturen und Mitwirkungsgrad

Werbung

Zuletzt aktualisiert am 26. Juli 2026 von tirolturtle

Handarthrose, Sehnenrupturen und Mitwirkungsgrad: Welche Rolle können Vorschädigungen bei der privaten Unfallversicherung spielen?

Arthrose im Handgelenk kann lange wenig Beschwerden verursachen.

In meinem Fall spielte eine bereits bestehende Veränderung später dennoch eine entscheidende Rolle – bei mehreren Sehnenrupturen und schließlich auch bei der Beurteilung durch meine private Unfallversicherung.

Meine Arthrosebeschwerden machten sich etwa ab 2012 in den Daumensattelgelenken beider Hände bemerkbar.

Im Laufe der Jahre zeigten sich weitere degenerative Veränderungen an den Fingergelenken.

Mit meiner Rhizarthrose komme ich bis heute den Umständen entsprechend gut zurecht und bin weitgehend schmerzfrei. Dabei spielen für mich verschiedene konservative Maßnahmen und Therapien eine Rolle.

Auch eine aktivierte Bouchardarthrose im Mittelgelenk des rechten Ringfingers machte mir zeitweise zu schaffen.

Werbung
Was hilft bei Kniearthrose?

Meine folgenschwerste Baustelle entwickelte sich allerdings an einer anderen Stelle: am rechten Handgelenk.

Arthrose im Handgelenk – lange ohne Beschwerden

Die radiokarpale Arthrose war in meinen Befunden, unter anderem im Röntgen und MRT, sichtbar, bereitete mir über Jahre jedoch keine Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen.

Gerade deshalb hatte ich diese Veränderung lange nicht als großes Problem wahrgenommen.

Im Jänner 2021 zog ich mir beim Langlaufen eine Teilruptur der Beugesehne am kleinen Finger der rechten Hand zu.

Danach hatte ich wiederkehrende Beschwerden – darunter Sehnenscheidenentzündungen, Schmerzen an der rechten Hand und Einschränkungen der Beweglichkeit des kleinen Fingers.

Im Dezember 2022 kam es erneut beim Langlaufen zu einer Sehnenverletzung. Diesmal waren die Strecksehnen des vierten und fünften Fingers der rechten Hand gerissen.

Für mich war das ein erheblicher Einschnitt. Zusätzlich zur bereits vorhandenen Rhizarthrose und den Veränderungen an weiteren Fingergelenken beeinträchtigten die Sehnenverletzungen nun die Funktion und Beweglichkeit meiner rechten Hand deutlich.

Werbung

Handarthrose und Operation mit Sehnenrekonstruktion

Nach dem Einholen von drei fachärztlichen Meinungen erfahrener Handchirurgen und in Absprache mit meiner Ergotherapeutin und zertifizierten Handtherapeutin Mag. Johanna M. Passer entschied ich mich 2023 für eine operative Versorgung.

Mein Operateur Dr. Christoph Pezzei hatte mich darüber aufgeklärt, dass eine Nichtversorgung der Sehnenverletzung eine weitere Verschlechterung der Beweglichkeit und Funktion meiner rechten Hand nach sich ziehen könne. Dieses Risiko wollte ich nicht eingehen.

Im April 2023 erfolgten deshalb eine Synovialektomie der Strecksehnen im Bereich des Handgelenks und die Rekonstruktion der Strecksehnen am vierten und fünften Finger.

Im Zuge der Untersuchungen rund um die Operation ergab sich auch eine Erklärung für die Veränderungen im Handgelenk: Ein Unterarmbruch in meiner Jugend hatte zu einer posttraumatischen Arthrose im Handgelenk geführt.

Nach der ärztlichen Beurteilung in meinem Fall hatte sich das Sehnenmaterial im Bereich des vorgeschädigten Handgelenks über die Jahre verändert.

Wenn mehrere Probleme an einer Hand zusammenkommen

Die Situation meiner rechten Hand ist komplex. Arthrose und Sehnenverletzungen betreffen unterschiedliche Strukturen, wirken sich aber gemeinsam auf die Funktion der Hand aus.

Mit intensiver Therapie, unterschiedlichen Schienen und Tapes, konsequenten Handübungen und verschiedenen Hilfsmitteln versuche ich, die vorhandene Funktion meiner rechten Hand möglichst gut zu erhalten.

Werbung
Arthose Wochen 2026

Über meinen persönlichen Umgang mit der Handarthrose und die unterschiedlichen Maßnahmen berichte ich ausführlicher im Beitrag „Handarthrose: Mein persönlicher Therapie-Blumenstrauß“.

Die Funktionsfähigkeit meiner rechten Hand ist heute deutlich eingeschränkt. Feinmotorische Tätigkeiten bereiten Probleme, ein vollständiger Faustschluss und das vollständige Strecken der Finger sind nicht möglich.

2025 kam es leider zu einer weiteren Ruptur – diesmal der Strecksehne des rechten Mittelfingers.

Die komplexe Situation meiner Hand wirkt sich nicht nur auf alltägliche Tätigkeiten aus, sondern auch auf meine Arbeit und Selbstständigkeit.

Rückblick auf die ersten Sehnenverletzungen

Mit gemischten Gefühlen blicke ich heute auf den Zeitraum zwischen der ersten Sehnenverletzung im Jänner 2021 und der zweiten Ruptur im Dezember 2022 zurück.

Nach der Teilruptur der Beugesehne und den daraus resultierenden Beschwerden suchte ich konsequent nach Therapien und Möglichkeiten, die Mobilität meiner rechten Hand zu erhalten.

Was mir damals fehlte, waren für mich verständliche Informationen darüber, welche Bedeutung die bestehenden Veränderungen im Handgelenk für die Sehnen haben könnten und wie die weitere Entwicklung einzuschätzen war.

Nach meiner ersten Sehnenverletzung erhielt ich von den konsultierten Fachärzten keinen Hinweis darauf, dass bei mir weitere Sehnenrupturen auftreten könnten.

Auch wusste ich damals nicht, dass mögliche Vorschäden später bei der Beurteilung eines Unfallgeschehens durch meine private Unfallversicherung eine entscheidende Rolle spielen könnten.

Zwischen der ersten und zweiten Sehnenruptur blieb für mich zudem lange unklar, wodurch die Sehnenprobleme verursacht wurden.

In dieser Zeit begegneten mir unterschiedliche Einschätzungen und mögliche Diagnosen, darunter Begriffe wie Rheumahand, Polyarthritis, Chondrokalzinose, fleckige Mineralisation, erosive Handosteoarthrose und komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS).

Im weiteren Verlauf ergab sich für meinen konkreten Fall jedoch ein anderes Bild. Eine rheumatoide Arthritis bestätigte sich bei mir nicht. Auch andere zwischenzeitlich diskutierte Erklärungen ließen sich im Verlauf nicht bestätigen.

Gerade diese Erfahrungen haben mir gezeigt, wie schwierig die Einordnung komplexer Beschwerden an der Hand sein kann.

Handarthrose und andere Erkrankungen unterscheiden

Arthrose an der Hand kann unterschiedliche Gelenke betreffen und auch mit entzündlichen Phasen einhergehen.

Gleichzeitig gibt es entzündlich-rheumatische und andere Erkrankungen, die ebenfalls Schmerzen, Schwellungen oder Funktionseinschränkungen an den Händen verursachen können.

Eine eindeutige Diagnose ist deshalb besonders bei komplexen Beschwerden wichtig.

Die Unterschiede zwischen Arthrose, rheumatoider Arthritis und weiteren möglichen Ursachen von Fingerbeschwerden habe ich inzwischen ausführlich im Beitrag „Wenn die Finger schmerzen: Ist es Arthrose oder ist es Rheuma?“ zusammengefasst.

Welche Formen von Handarthrose es gibt und was mit Polyarthrose der Hand gemeint ist, erklärt außerdem der Beitrag „Arthrose in den Daumen und Fingergelenken: Welche Arten gibt es und was hilft?“.

Auch Sehnen können bei Erkrankungen und Veränderungen der Hand eine Rolle spielen. Mehr dazu gibt es im Beitrag „Handarthrose: Wenn auch die Sehnen betroffen sind“.

Damit möchte ich keineswegs den Eindruck vermitteln, dass Arthrose zwangsläufig zu Sehnenrupturen führt.

Mein Fall zeigt vielmehr, wie wichtig es sein kann, bei wiederkehrenden oder ungewöhnlichen Beschwerden verschiedene Strukturen der Hand und mögliche Vorschädigungen genau abzuklären.

Was bedeutet der Mitwirkungsgrad bei einem Unfall?

Für mich bekam ein Begriff besondere Bedeutung, mit dem ich mich vor meinen Sehnenverletzungen kaum beschäftigt hatte: der Mitwirkungsgrad beziehungsweise Mitwirkungsanteil.

Dabei geht es im Zusammenhang mit einer privaten Unfallversicherung um die Frage, welche Rolle bereits vorhandene Erkrankungen oder Vorschädigungen bei den Folgen eines Unfallereignisses gespielt haben.

Wie eine solche Mitwirkung berücksichtigt wird und welche Folgen daraus für Versicherungsleistungen entstehen können, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der Beurteilung des konkreten Falls ab.

Für mich wurde diese Frage nach der zweiten Sehnenruptur sehr konkret.

Mein Versicherungsfall und die vorhandene Arthrose

Bei der Beurteilung meines Unfallgeschehens, der Frage einer Kostenübernahme für die Operation und der Feststellung einer möglichen Invalidität spielten die bereits vorhandenen Veränderungen an meiner Hand eine wesentliche Rolle.

Dabei war für mich auch die genaue Situation wichtig, in der die Strecksehnen im Dezember 2022 gerissen waren.

Beim Langlaufen in Skatingtechnik musste ich an einer sehr steilen Stelle stehen bleiben. Um mich in dieser Position zu halten und nicht abzurutschen, stützte ich mich mit dem Langlaufstock stark gegen den Hang ab. In dieser Belastungssituation kam es zur Verletzung der Strecksehnen des vierten und fünften Fingers der rechten Hand.

In den im Rahmen meines Versicherungsfalls erstellten fachärztlichen Gutachten waren die bereits bestehenden Veränderungen und die Qualität des Sehnengewebes wesentlich für die Beurteilung.

Dabei wurde auch auf medizinische Fachliteratur zu Sehnenrupturen bei entsprechenden Vorschädigungen beziehungsweise Erkrankungen verwiesen.

Besonders schwierig war diese Argumentation für mich deshalb nachzuvollziehen, weil ich bereits vor der zweiten Ruptur über Jahre wegen meiner Handbeschwerden in fachärztlicher Behandlung gewesen war.

Auch nach der ersten Sehnenverletzung im Jänner 2021 hatte ich Fachärzte konsultiert. Dass bei meinen vorhandenen Veränderungen ein besonderes Risiko für weitere Sehnenrupturen bestehen könnte, war mir dabei nicht vermittelt worden.

Hinzu kam, dass in meinen medizinischen Unterlagen im Laufe der Zeit unterschiedliche Diagnosen und Verdachtsdiagnosen aufgetaucht waren.

Darunter befanden sich auch Begriffe aus dem entzündlich-rheumatischen Formenkreis. Mit solchen Vorbefunden ging ich schließlich auch in die Begutachtung.

Aus meiner Sicht spiegelten sie die komplexe und über längere Zeit nicht eindeutig eingeordnete Situation meiner Hand wider.

Die Gutachten kamen in meinem konkreten Fall schließlich zu einer Bewertung, aufgrund derer die private Unfallversicherung einen Mitwirkungsanteil von 100 Prozent zugrunde legte.

Auf dieser Grundlage wurden Leistungen im Zusammenhang mit den Operationskosten und einer Invalidität abgelehnt.

Für mich blieb damit eine Frage zurück: Wenn das Risiko von Sehnenschäden bei bestimmten Vorschädigungen medizinisch bekannt und in der späteren Begutachtung unter Bezugnahme auf Fachliteratur relevant war, weshalb war dieses Risiko in den Jahren zuvor in meiner Behandlung nie ein Thema?

Diese Frage kann und möchte ich in diesem Beitrag nicht medizinisch oder rechtlich beantworten.

Sie gehört aber zu meiner persönlichen Erfahrung mit diesem Fall – ebenso wie die Erkenntnis, dass vorbestehende Veränderungen bei einer späteren versicherungsmedizinischen Beurteilung eine wesentlich größere Bedeutung bekommen können, als Betroffenen zuvor bewusst war.

Diese Darstellung beschreibt ausschließlich meine persönliche Erfahrung und die Beurteilung meines konkreten Versicherungsfalls.

Daraus lässt sich keine allgemeine Aussage darüber ableiten, wie Sehnenrupturen entstehen oder wie private Unfallversicherungen andere Fälle beurteilen.

Was ich aus meiner Erfahrung mitgenommen habe

Bis zu meinem eigenen Fall war mir nicht bewusst, welche Bedeutung bereits vorhandene Erkrankungen oder degenerative Veränderungen bei der Beurteilung eines späteren Unfallgeschehens durch eine private Unfallversicherung haben können.

Deshalb halte ich es für sinnvoll, sich bei einer bestehenden privaten Unfallversicherung mit den eigenen Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen und nachzufragen, wie Vorerkrankungen und Vorschädigungen im konkreten Vertrag berücksichtigt werden.

Bei Fragen zu Begriffen wie Mitwirkung oder Mitwirkungsanteil können die eigene Versicherung, eine Versicherungsberatung oder andere geeignete fachliche Anlaufstellen Auskunft zu den jeweiligen Vertragsbedingungen geben.

Für mich persönlich bleibt aus der gesamten Geschichte aber noch eine zweite Erfahrung: Bei komplexen Beschwerden an der Hand lohnt es sich, genau hinzuschauen, Fragen zu stellen und bei Bedarf weitere fachärztliche Meinungen einzuholen.

Denn Arthrose, Sehnen, Handwurzel, Finger und Handgelenk lassen sich nicht immer getrennt voneinander betrachten.

Gerade wenn Beschwerden wiederkehren oder sich die Funktion der Hand verändert, ist eine genaue diagnostische Abklärung wichtig.

Hinweis: Dieser Beitrag schildert meine persönlichen Erfahrungen mit Handarthrose, Sehnenverletzungen und einem konkreten Versicherungsfall. Er stellt weder eine medizinische noch eine rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung dar. Versicherungsbedingungen und die Beurteilung eines Mitwirkungsanteils können sich je nach Vertrag und individuellem Fall unterscheiden.

Die hier geteilten medizinischen Informationen sollen zur Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz beitragen und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung.

Redaktioneller Beitrag von Barbara Egger-Spiess, Gesundheitsjournalistin und Herausgeberin des Arthrose-Magazins.

Fotos: privat

 

Previous Post Next Post

You Might Also Like

No Comments

Leave a Reply

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner